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Rosenheim: Zugang zu Meisterkursen erleichtert

Bei der Zulassung zur Meisterprüfung haben sich nennenswerte Erleichterungen der Zulassungsbedingungen für Prüfungsbewerber ergeben.

Das Rosenheimer Lehrinstitut der Holzwirtschaft e.V. bietet – z.T. seit über 50 Jahren – Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Industriemeisterprüfung in drei Fachrichtungen an:

· Sägewerksmeister
· Holzverarbeitungsmeister
· Kunststoff- und Kautschukmeister.

Der Besuch der Lehrgänge von jeweils sechs bis sieben Monaten Dauer steht jedermann offen; über die Zulassung zur Meisterprüfung entscheidet jedoch die prüfende IHK. Dabei haben sich nennenswerte Erleichterungen der Zulassungsbedingungen für Prüfungsbewerber ergeben. Grundsätzlich gilt:

· Abgeschlossene Berufsausbildung in der entsprechenden Fachrichtung und mindestens 2-jährige einschlägige Berufspraxis oder
· abgeschlossene andere technische/handwerkliche Berufsausbildung und mindestens 3-jährige einschlägige Berufspraxis oder
· mindestens 6-jährige einschlägige Berufspraxis.

Ein Mitarbeiter der holzbearbeitenden Industrie (gelernter Säger) kann also schon nach zwei Jahren den Meisterkurs beginnen; tritt er beispielsweise im September 2004 in Rosenheim ein, kann er schon im April 2005 seine Meisterprüfung schreiben.

Bei den holzverarbeitenden Berufen (Tischler, Modellbauer, Möbel-, Fenster-, Türen-, Parkettindustrie u.a.) ist auf eine weitere Erleichterung hinzuweisen: Im Gegensatz zum Handwerk verlangt die Prüfungsordnung für Industriemeister Holzverarbeitung kein Meisterstück, was für Meisteraspiranten eine erhebliche Zeit- und vor allem Kostenersparnis bedeutet.

Die beiden Lehrgänge für die Holzbearbeitung und die Holzverarbeitung beginnen immer im September und enden im April; der Kurs für Kunststoffmeister dauert vom Februar bis Juli jeden Jahres. Meisterschüler können im Wohnheim des Rosenheimer Instituts wohnen und essen.

Datum: 20.04.2004
Lehrinstitut der Holzwirtschaft und Kunststofftechnik e.V.
Autor: Lehrinstitut der Holzwirtschaft und Kunststofftechnik e.V.
Ansprechpartner: Herr Ulf Lohmann
Straße: Küpferlingstr. 66
Ort: D-83024 Rosenheim
Telefon: +49 (0)8031/21850
Fax: +49 (0)8031/16344
E-Mail info@LHK.de
Internet: www.LHK.de

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