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R E S O L U T I O N


Der Deutsche Orgelbau lehnt die vorgelegten Gesetzentwürfe des Bundesministerium für Wirtschaft und Verkehr zur Änderung der Handwerksordnung entschieden ab. Dies hat die Mitgliederversammlung des Bundes der Deutschen Orgelbaumeister der fachlichen und wirtschaftspolitischen Zusammenschlüssen aller deutschen Orgelbauwerkstätten kürzlich in Trier erneut eindeutig bestätigt. Eine Realisierung der Inhalte dieser Gesetzesvorlagen würde die Zukunftsfähigkeit des gesamten deutschen Orgelbaus ebenso nachhaltig gefährden wie die vielen Tausenden von Orgel aus Gegenwart und Vergangenheit als hohes europäisches Kulturgut auf das äußerste gefährden.

Der Deutsche Orgelbau lehnt die Reduzierung der in der neuen Anlage A zur Handwerksordnung aufgeführten, auf gefahrengeneigte Berufsgruppen vom Grundsatz her ab, weil hierdurch die große Ausbildungsleistung des Deutschen Orgelbauhandwerks nicht berücksichtigt und ein in unserem Gewerk hierdurch innerhalb kurzer Zeit viele Ausbildungsplätze stark reduziert würden und letztlich verloren gehen.

Selbst wenn aber die Neueinteilung der Listen A und B zur Handwerksordnung trotz der Proteste des gesamten Deutschen Handwerks vom Grundsatz her aufrecht erhalten werden sollte, so müsste das Orgelbauhandwerk in die Liste A als sogenannter gefahrengeneigter Beruf eingruppiert werden, da der Bau statisch einwandfreier, bausicherer und muss viele Tonnen schwerer Orgelinstrumente nur von gründlich ausgebildeten Orgelbaumeistern garantiert werden kann – asnderenfalls würden für die Besucher von nicht fachgercht aufgestellten und installierten Orgeln Gefahrenpotentiale ausgehen können.

Bei der Zuordnung des Orgelbauhandwerkes zur neuen Anlage A der Handwerksverordnung ist auch deshalb zwingend geboten, weil die auch restaurationsgeprägte Ausbildung zum Orgelbaumeister allein die Gewähr dafür bietet, dass die vielen hundert kulturgeschichtlich bedeutsamen Denkmalsorgeln in Deutschland fachgerecht restauriert werden und dadurch der Nachwelt erhalten bleiben.


Wir fordern daher von unseren verantwortlichen Politikern:

1. Die Rücknahme des Gesetzentwurfes zu Förderung von Kleinunternehmen

2. Die von den Spitzenverbänden des Deutschen Handwerks geforderte zeitgerechte Reform der Handwerksordnung, weil die Meisterprüfung allein nach wie vor die einzige Berufsqualifikation ist, welche die hohe Kulturqualität und den erforderlichen hohen Sicherheitsstandart ebenso sicher stellt, wie die bestmögliche Berufsausbildung zur Erhaltung des Kulturgutes Orgel dringend erforderlichen Berufsnachwuchses.

3. Sollte trotz der Proteste des Handwerks an der jetzt von Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit vorgeschlagenen neuen Aufteilung der Anlage A der Handwerksordnung festgehalten werden, so muss der Beruf des Orgelbauers wegen seiner Gefahrengeneigtheit unter allen Umständen in der Anlage A der Handwerksordnung aufbleiben werden.

Datum: 15.07.2003
Bund Deutscher Orgelbaumeister e.V.
Autor: Bund Deutscher Orgelbaumeister e.V.
Ansprechpartner: Herr Rösch
Straße: Frankfurter Ring 243
Ort: D-80807 München
Telefon: +49 (0)89 / 32 46 58 - 0
Fax: +49 (0)89 / 32 46 53 - 13
E-Mail info@verband-orgel.de
Internet: www.verband-orgel.de

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