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Das Referat Berufsbildung berät

Gesellenprüfung nicht bestanden – was nun?

Besteht ein Lehrling die Gesellenprüfung- bzw. Abschlussprüfung nicht, so verlängert sich sein Berufsausbildungsverhältnis auf sein Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens jedoch um ein Jahr. Der Antrag auf Verlängerung der Ausbildungszeit kann nur vom Lehrling oder dessen gesetzlichen Vertreter gestellt werden.

Die Antragsformulare gibt es bei der Handwerkskammer Ulm. Die Ausbildungsvergütung während der Verlängerung entspricht der zuletzt erhaltenen Vergütungsstufe.
Wenn eine Verlängerung notwendig ist, weil die Prüfungsleistung in der Theorie (Kenntnisprüfung) nicht ausgereicht hat, empfiehlt die Handwerkskammer Ulm entsprechenden Stützunterricht. Auskunft erteilt hierzu der Ausbildungsberater der Handwerkskammer Ulm oder die Berufsberatung des Arbeitsamtes.
Bei nicht bestandener praktischer Prüfung (Fertigkeitsprüfung) ist eine intensive Vorbereitung im Betrieb erforderlich.
Grundsätzlich gilt, dass der Lehrling den nicht bestandenen Prüfungsteil zweimal wiederholen kann.
Nähere Informationen zum Thema erteilen die Kreishandwerkerschaften sowie die Handwerkskammer Ulm, Birgit Mayr-Krause, Referat Ausbildungswesen, Telefon 07 31/14 25-220 oder Felix Harlacher, Ausbildungsberater, Telefon 07 31/14 25-228.

Datum: 11.11.2002
Autor: Handwerkskammer Ulm
Ansprechpartner: Birgit Mayr-Krause
Straße: Olgastrasse 72
Ort: D-89073 Ulm
Telefon: +49 (0)7 31/14 25-220
Fax: +49 (0)7 31/14 25-500
Internet: www.hk-ulm.de


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