Wichtige Information der Handwerkskammer Ulm für Lehrlinge
Neben der Ablegung der Gesellenprüfung nach dem vertraglichen Zeitablauf gibt es im Handwerk auch die Möglichkeit, bei besonders qualifizierten Leistungen die Lehrabschlussprüfung vorzeitig abzulegen.Die Handwerkskammer Ulm weist in diesem Zusammenhang alle Auszubildenden und Ausbilder darauf hin, dass die Anträge für die vorzeitige Zulassung zur Winter-Gesellenprüfung 2002/2003 nur bis spätestens 1. September 2002 gestellt werden können.
Wegen dieser Ausschlussfrist können später eingehende Anträge nicht mehr berücksichtigt werden. Antragsberechtigt sind alle Lehrlinge, die zwischen dem 1.4.2003 und dem 30.9.2003 auslernen. Der Antrag muss vom Auszubildenden gestellt werden.
Dem Antrag müssen unbedingt beigefügt werden:
1. Eine Bescheinigung des Ausbildungsbetriebes über „gute“ Leistungen während der bisherigen Ausbildungszeit.
2. Zwischenprüfungszeugnis mit dem Mindestnotendurchschnitt von 2,4.
3. Das letzte Berufsschulzeugnis mit der Mindestdurchschnittsnote von 2,4 in den fachbezogenen Fächern.
4. Berichtsheft(e)
5. Bei Minderjährigen die Einverständniserklärung der/des gesetzlichen Vertreter(s).
Antragsformulare sind bei der Handwerkskammer und bei der jeweils örtlich zuständigen Kreishandwerkerschaft erhältlich. In Zweifelsfällen und für Rückfragen können sich Interessenten an das Referat Berufsbildung und Ausbildungswesen, Gesellenprüfungen, Karin Steiner
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