Mit der Zustimmung des Bundesrates zur Meisterprüfungsverfahrensverordnung im Handwerk am 30. November 2001 wurde ab dem 1. Januar 2002 ein einheitliches Zulassungs- und Prüfungsverfahren für alle Meisterprüfungen im Handwerk geregelt. Wo immer in Deutschland Frauen und Männer aus dem Handwerk ihre Meisterprüfung ablegen, werden die Anforderungen in Zukunft identisch sein. Der deutsche Handwerkskammertag, dem auch die Handwerkskammer Ulm als Mitglied angehört, hat sich intensiv an den Vorbereitungsarbeiten für diese Bundesverordnung beteiligt. Im wesentlichen Teil geht die Verordnung auf die Vorschläge des Handwerks zurück.Durch die Meisterprüfungsverfahrensverordnung werden jetzt Nachteile aus der bisher möglichen Anwendung abweichender Regelungen beseitigt. Den Handwerkskammern bleibt dabei weiterhin ein eigener Regelungsspielraum für Einzelfragen, wie beispielsweise bezüglich der Kostenfrage für die Vorstellung des Meisterprüfungsprojektes bzw. Meisterprüfungsarbeit. Auch wurde nicht die Frage der Gebührenerhebung durch die Handwerkskammern vom Bundesgesetzgeber geregelt.
Die Meisterprüfungsverfahrensordnung sieht eine Beschleunigung des Verfahrens vor, denn es müssen nicht mehr alle Prüfungsausschussmitglieder bei allen Prü-fungsteilen anwesend sein. Vielmehr kann der Vorsitzende drei, in Ausnahmefällen auch zwei Mitglieder mit der Vorbereitung und Durchführung von Prüfungen beauftragen. Die Entscheidung über das Bestehen oder Nichtbestehen bleibt dem gesamten Prüfungsausschuss erhalten, um für die Teilnehmer der Prüfung eine umfassende Bewertung durch den gesamten Prüfungsausschuss sicher zu stellen.
Weitere Informationen über die Meisterprüfungsverfahrensverordnung im Handwerk erteilt Fachbereichsleiter Hermann Häberle
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