Nach der Ehrenordnung der Handwerkskammer Ulm erhalten Handwerksbetriebe auf Antrag erstmals zum 25-jährigen Betriebsjubiläum eine Ehrenurkunde.
Ebenso können Arbeitnehmer in Handwerksbetrieben ab 10-jähriger Betriebszugehörigkeit eine Ehrenurkunde auf Antrag erhalten.
Eine Ehrenurkunde zum Betriebsjubiläum erhielt folgender Handwerksbetrieb:zum 75-jährigen Betriebsjubiläum:
Erich Robert Schwenkedel, Drechslermeister in Laichingen
Eine Ehrenurkunde zum Arbeitsjubiläum erhielt folgender Arbeitnehmer:
für 40-jährige Tätigkeit:
bei der Firma Holzbau Gröber GmbH in Eberhardzell-Füramoos:
Hans Bauer, Facharbeiter Holzleimbau
Fragen/Meinung/Nachricht an den Autor:
|