Das Gesetzesvorhaben wurde unlängst vom Bundeskabinett verabschiedet, liegt derzeit beim Bundesrat und sieht unter anderem eine Erhöhung der Bußgelder beispielsweise bei illegaler Ausländerbeschäftigung auf bis zu 300.000 € vor. Ebenso soll die Kooperation der sich mit Schwarzarbeit befassenden Behörden verbessert und die Befugnisse der Bundesanstalt für Arbeit erweitert werden.
„All dies wird von unserer Seite sehr begrüßt, wir arbeiten seitens der Kammer schon jetzt mit den Behörden beispielsweise dem Zoll zusammen“, so Hauptgeschäftsführer Hermann Stangier von der Handwerkskammer Ulm. Stangier weiter: „Die Bußgelder müssen so hoch angesetzt sein, dass sie wirklich abschreckend wirken, bisher hat die Bußgeldhöhe die Gewinne unseriöser Unternehmer kaum minimiert, auch mit diesen zu niedrigen Bußgeldern hat sich für unseriöse Unternehmer das Arbeiten mit illegal Beschäftigten gerechnet.“
„Es kann jedoch nicht angehen, dass beispielsweise in der Baubranche – in der ja die Schwarzarbeit besonders boomt – seriösen Unternehmern aufgebürdet wird, für die von Subunternehmern etwa nicht abgeführten Sozialbeiträge in Haftung genommen zu werden. Hier ist der Staat als Überwachungs- und Sanktionsorgan gefragt, es dürfen nicht schon wieder Aufgaben des Staates, wie dies schon beim Vorwegabzug der Bauleistungen der Fall war, auf den Bürger abgewälzt werden.“
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