Merkblatt schafft Klarheit
Für Kleinbetriebe gelten erstmals Grenzwerte für flüchtige organische Verbindungen (VOC) in Farben und Lacken. Für die meisten Tischler und Schreiner bedeutet das: Sie müssen die Oberfläche vieler Erzeugnisse mit neuen, VOC-reduzierten Lacken beschichten. Zur Information der betroffenen Betriebe ist nun ein kostenloses Merkblatt erschienen. Der Bundesverband Holz und Kunststoff (BHKH) hat es zusammen mit seinen Landesverbänden und dem Verband der deutschen Lackindustrie (VdL) erarbeitet.
Die neue Regelung in Deutschland gilt seit 1. Januar dieses Jahres. Grundlage ist die "Chemikalienrechtliche Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen durch Beschränkung des Inverkehrbringens lösemittelhaltiger Farben und Lacke" (ChemVOCFarbV). Diese wiederum geht auf die europäische Produktrichtlinie 2004/42/EG, die sogenannte Decopaint-Richtlinie zurück.
"Die Verordnung betrifft nicht nur die Lack-Hersteller", erklärt BHKH-Präsident Günter Füllgraf. "Auch die verarbeitenden Betriebe müssen sich umstellen. Für sie fasst unser Merkblatt die wichtigsten Fakten zusammen."
"Die Lackhersteller haben ihre Produkte bereits an die neuen Vorschriften angepasst," ergänzt Peter Becker, Präsident des VdL. "Dabei wurden teils neue wasserbasierte Lacke entwickelt, teils die bestehenden lösemittelhaltigen Systeme im Hinblick auf die VOC-Emissionen optimiert."
Das vierseitige DIN-A4-Merkblatt führt die wichtigsten Tischler- und Schreinerprodukte auf, für die VOC-Grenzwerte gelten. Unter anderem sind Innentüren betroffen. Die große Ausnahme: Möbel - sie fallen nicht unter die Verordnung. Praxisnah werden Übergangsfristen erläutert. Beispiele veranschaulichen absehbare Probleme.
Denn Probleme wird es bei der Umsetzung einige geben, stimmen Füllgraf und Becker überein. So lasse die Verordnung zwar Möbel außen vor, sie gebe aber keine Definition dieses Begriffs. Das führe unweigerlich zu Zweifelsfällen. "Unser Merkblatt konkretisiert den Begriff", erläutert der BHKH-Präsident. "Eine Faustregel für den Betriebsalltag liefern wir auch mit. So wollen wir zur Klärung der Sachlage beitragen."
Füllgraf kritisiert in diesem Zusammenhang, dass die zuständigen Ministerien trotz der Einwände der Verbände die Handwerksstruktur in Deutschland nicht genügend berücksichtigt hätten. Diese sei gegenüber anderen europäischen Ländern sehr spezifisch. "Tischler und Schreiner zum Beispiel sind hierzulande viel breiter aufgestellt als etwa in Frankreich. Oft bieten sie alles aus einer Hand an. Als Objekter übernehmen sie komplette Innenausbauten. Dem wird die Verordnung nicht gerecht."
Das Merkblatt zur ChemVOCFarbV erhalten Tischler und Schreiner als Word- oder PDF-Dokument bei ihrem HKH-Landesverband. Ein kostenloser Download ist auf der Internet-Seite des BHKH möglich: http://www.bhkh.de/technik/fachartikel
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Für Farben und Lacke gelten Grenzwerte für flüchtige organische Verbindungen. Foto: Deutsches Lackinstitut
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