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Deutliche Beitragssteigerung für "Midijobs" bis 800 Euro

Ab Juli 2006 werden "Midijobber" mit einem monatlichen Entgelt bis zu 800 Euro deutlich mehr Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssen. Hintergrund ist ein modifizierter Berechnungsfaktor bei der Beitragsberechnung, der sich aus dem jüngst beschlossenen Haushaltsbegleitgesetz ergibt. Während der Arbeitgeber aus Entgelten in der "Gleitzone" von monatlich 400,01 bis 800,00 Euro ohnehin die vollen Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung entrichten muss, werden diese für den Arbeitnehmer bereits seit April 2003 über einen so genannten "Berechnungsfaktor" künstlich reduziert. Damit wollte der Gesetzgeber die Aufnahme von Beschäftigungen im Niedriglohn-Sektor fördern. Ab Juli steigt dieser Brechnungsfaktor nun um 20 Prozent.

"Gleitzonenrechner.de" hilft bei Neuberechnung

Der Berechnungsfaktor "F" ist Bestandteil einer relativ komplizierten Umrechnung des beitragspflichtigen Entgelts für Arbeitnehmer in der Gleitzone. Durch dessen Anhebung wird die vollständige Neuberechnung aller Beiträge für Beschäftigte in der Gleitzone ab Juli 2006 notwendig. Hilfe dazu bietet der Gleitzonenrechner unter www.gleitzonenrechner.de (vgl. "Links zum Thema"). Der Rechner bietet wahlweise die Berechnung der Beiträge nach dem alten oder neuen Berechnungsfaktor, so dass auch die Mehrbelastung ab Juli schnell ermittelt ist. Zudem bietet er eine Funktion zum Ausdruck der Berechnungsergebnisse für die Lohnunterlagen.

Ab Juli: Pauschalbeiträge für "Minijobs" steigen

Auch die Beiträge für Entgelte bis einschließlich 400 Euro pro Monat (Minijobs) steigen ab Juli 2006. Während Arbeitnehmer für Minijobs weder Steuern noch Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssen, wird von den Arbeitgebern ein pauschaler Abgabensatz von bisher 25 Prozent des Entgelts erhoben. Dieser Satz wird ab 01.07.2006 um fünf auf 30 Prozent angehoben, was einen so genannten 400-Euro-Job für Arbeitgeber von 500,- auf 520,- Euro verteuert. Minijobs in Haushalten sollen von der Neuregelung ausgespart bleiben. Für sie ist wie bisher ein Pauschalsatz von 12 Prozent abzuführen. Weitere Hinweise dazu unter "Links zum Thema".


LINKS ZUM THEMA:

Online-Hilfe zur Berechnung: "gleitzonenrechner.de"
www.gleitzonenrechner.de

Minijobs: Höhere Beiträge ab Juli 2006 beschlossen
www.krankenkassen-direkt.de/news/news.pl?news=139251350

Mehr Informationen zur "Gleitzone" (Midijob)
www.krankenkassen-direkt.de/services/faq.pl?job=uni&faq=7164710

Mehr Informationen zur "geringfügigen Beschäftigung" (Minijob)
www.krankenkassen-direkt.de/services/faq.pl?job=uni&faq=2828175

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Datum: 26.06.2006
krankenkassen-direkt.de
Autor: krankenkassen-direkt.de
Ansprechpartner: Herr Jost Seidel
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Ort: D-53322 Bornheim
Telefon: +49 (0)2227/9099194
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