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VSK SPRITZLACKIEREN - Checkliste entlastet Betriebe


Der Bundesverband Holz und Kunststoff (BHKH) unterstützt Tischler- und Schreinerbetriebe mit einer neuen Checkliste. Es geht um die Gefährdungsbeurteilung beim Spritzlackieren von Hand im Holzbereich. Die Checkliste enthält eine Über­sicht der technischen Schutzmaßnahmen, die Betriebe bei dieser Tätigkeit laut Gefahrstoffverordnung treffen müssen. Wer alle aufgeführten Maßnahmen einhält, kann davon aus­gehen: Die gesetzlichen Verpflichtungen sind erfüllt und die Arbeitsplatzgrenzwerte im grünen Bereich.

Die Checkliste basiert auf so genannten Verfahrens- und stoff­spezifischen Kriterien (VSK). Der BHKH hat solche branchen­spezifischen VSK bereits zum Thema Holzstaub mit entwickelt. Für den Bereich PUR Hot­melts (Schmelzklebstoffe) ist ein VSK-Verfahren in Vorbereitung.

"Unsere VSK-Checklisten machen die Gefährdungsbeurteilung praktika­bel", erklärt Hermann Kubat, Vorsitzender des BHKH-Bundesausschusses Betriebstechnik. "Die Betriebsinhaber müs­sen sich nicht durch die Handlungsanleitungen des Länderaus­schusses für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik quälen. Um solche VSK benei­den uns an­dere Gewerke!" Werden sie ein­gehalten, müssen die strengeren Berufsgenos­sen­schaft­lichen Regeln für Sicherheit in diesem Be­reich nicht mehr beachtet werden.

Die neue Checkliste zum Spritzlackieren halten etliche HKH-Lan­desverbände als Flyer für ihre Mitgliedsbetriebe bereit. Das Vor­gehen anhand der Liste ist einfach: Der Betriebs­inhaber geht sie Punkt für Punkt durch und kreuzt an, ob er die jeweilige Schutz­maßnahme einhält. Hält er sie nicht ein, muss er nachrüsten und die Wirksamkeit der Maßnahmen nachweisen.

Sind alle Schutzmaßnahmen erfüllt, muss er die Liste nur noch datieren, unterschreiben und im Ordner für betriebliche Gefähr­dungs­beurteilung ablegen. Die Prüfung anhand der Checkliste ist jedes Jahr zu wiederholen. Nach der Gefahrstoffverordnung ist der Arbeit­geber zu einer Gefährdungsbeurteilung verpflichtet und muss diese auch fortführen.

Die Checkliste wurde erar­beitet vom BHKH, dem Länderaus­schuss für Arbeitsschutz und Sicherheits­technik, der Bundesan­stalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, dem Be­rufsge­nossen­schaftlichen Institut für Arbeitsschutz und der Holz-Berufsgenos­sen­schaft.

Datum: 19.05.2006
BHKH Bundesverband Holz und Kunststoff
Autor: BHKH Bundesverband Holz und Kunststoff
Ansprechpartner: Herr Markowski
Straße: Littenstraße 10
Ort: D-10179 Berlin
Telefon: +49 (0)30 / 30 88 23 - 40
Fax: +49 (0)30 / 30 88 23 - 42
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Jetzt im Doppelpack: die Checklisten für Tischler und Schreiner zur Gefährdungs­beurteilung in den Bereichen Holzstaub und Spritzlackieren. (Foto: BHKH)


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