Der Bundesverband Holz und Kunststoff (BHKH) unterstützt Tischler- und Schreinerbetriebe mit einer neuen Checkliste. Es geht um die Gefährdungsbeurteilung beim Spritzlackieren von Hand im Holzbereich. Die Checkliste enthält eine ÃœberÂsicht der technischen Schutzmaßnahmen, die Betriebe bei dieser Tätigkeit laut Gefahrstoffverordnung treffen müssen. Wer alle aufgeführten Maßnahmen einhält, kann davon ausÂgehen: Die gesetzlichen Verpflichtungen sind erfüllt und die Arbeitsplatzgrenzwerte im grünen Bereich.
Die Checkliste basiert auf so genannten Verfahrens- und stoffÂspezifischen Kriterien (VSK). Der BHKH hat solche branchenÂspezifischen VSK bereits zum Thema Holzstaub mit entwickelt. Für den Bereich PUR HotÂmelts (Schmelzklebstoffe) ist ein VSK-Verfahren in Vorbereitung.
"Unsere VSK-Checklisten machen die Gefährdungsbeurteilung praktikaÂbel", erklärt Hermann Kubat, Vorsitzender des BHKH-Bundesausschusses Betriebstechnik. "Die Betriebsinhaber müsÂsen sich nicht durch die Handlungsanleitungen des LänderausÂschusses für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik quälen. Um solche VSK beneiÂden uns anÂdere Gewerke!" Werden sie einÂgehalten, müssen die strengeren BerufsgenosÂsenÂschaftÂlichen Regeln für Sicherheit in diesem BeÂreich nicht mehr beachtet werden.
Die neue Checkliste zum Spritzlackieren halten etliche HKH-LanÂdesverbände als Flyer für ihre Mitgliedsbetriebe bereit. Das VorÂgehen anhand der Liste ist einfach: Der BetriebsÂinhaber geht sie Punkt für Punkt durch und kreuzt an, ob er die jeweilige SchutzÂmaßnahme einhält. Hält er sie nicht ein, muss er nachrüsten und die Wirksamkeit der Maßnahmen nachweisen.
Sind alle Schutzmaßnahmen erfüllt, muss er die Liste nur noch datieren, unterschreiben und im Ordner für betriebliche GefährÂdungsÂbeurteilung ablegen. Die Prüfung anhand der Checkliste ist jedes Jahr zu wiederholen. Nach der Gefahrstoffverordnung ist der ArbeitÂgeber zu einer Gefährdungsbeurteilung verpflichtet und muss diese auch fortführen.
Die Checkliste wurde erarÂbeitet vom BHKH, dem LänderausÂschuss für Arbeitsschutz und SicherheitsÂtechnik, der BundesanÂstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, dem BeÂrufsgeÂnossenÂschaftlichen Institut für Arbeitsschutz und der Holz-BerufsgenosÂsenÂschaft.
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Jetzt im Doppelpack: die Checklisten für Tischler und Schreiner zur GefährdungsÂbeurteilung in den Bereichen Holzstaub und Spritzlackieren. (Foto: BHKH)
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