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Handwerkskammern fordern weitere Verbesserung des Gesetzes zur Beschleunigung fälliger Zahlungen

Juristen der baden-württembergischen Handwerkskammern tagten in Ulm

Rechtsanwalt Holger Schwannecke, Zentralverband des Deutschen Handwerks, machte sich bei der Ulmer Tagung für die Vorschläge des Handwerks zur Überarbeitung des Gesetzes zur Beschleunigung fälliger Zahlungen stark. Er stellte dar, dass im Rahmen der Schuldrechtsreform die Forderung des Handwerks nach der Möglichkeit der in Verzugsetzung des Schuldners durch Mahnung bereits vor Ablauf der 30-Tage-Frist umgesetzt wird.

Eine weitere dringende Forderung der Kammerjuristen ist die Reduzierung des Druckzuschlags für den Handwerker. Im Werkvertragsrecht kann derzeit der Kunde bei einem Mangel die Zahlung eines angemessenen Teils der Vergütung, mindestens aber das Dreifache des Betrags, der zur Behebung des Mangels erforderlich ist, verweigern. Dieser Druckzuschlag soll nach Ansicht der Fachjuristen auf das Zweifache reduziert werden.

Auf der Tagesordnung der bei der Handwerkskammer Ulm stattfindenden Tagung stand zudem schwerpunktmäßig das Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe und die am 1.1.2002 in Kraft tretende Schuldrechtsreform. Für das Handwerk von Vorteil ist insbesondere die Vereinheitlichung der regelmäßigen Verjährungsfrist auf drei Jahre sowie der Gleichlauf der Verjährungsfristen für Ge-währleistungsansprüche im Kauf- und Werkvertragsrecht bzgl. Bauwerken. Der Handwerker, der fünf Jahre für ein fehlerhaftes Bauwerk einstehen muss, kann nunmehr selbst gegenüber seinem Lieferanten fünf Jahre Gewährleitung aus dem Kauf des mangelhaften Werkstoffes geltend machen.

Datum: 03.12.2001
Autor: HK Ulm
Ansprechpartner: Karin Schmid
Telefon: +49 (0)7 31/14 25-108
Fax: +49 (0)7 31/14 25-508
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