HZK-Suchsystem für mehr TransparenzHamburg (HZK). Als Beitrag für mehr Transparenz und Patientenmündigkeit versteht die HZK – Die ProfiKrankenkasse für Bau- und Holzberufe ihr neues Suchsystem für Krankenhäuser. Über die Homepage der bekanntesten Baukrankenkasse Deutschlands gelangen Internet-Nutzer zu den Daten von rund 2.000 Krankenhäusern. Neben Angaben zur Bettenzahl, Personalstärke und sonstiger Ausstattung erfährt der Interessierte beispielsweise auch, welche Klinik für bestimmte Erkrankungen spezialisiert ist.
Die Sache ist leicht: Angenommen, ein Patient muss sich einer Hüftgelenksoperation unterziehen, und sucht nun die am besten geeignete Klinik in seiner Nähe, kann er jetzt auf Datenbanken zurückgreifen, die über die HZK-Homepage (www.hzk-online.de) im Kapitel "Service" zur Verfügung stehen. Aus den Daten von über 2.000 Krankenhäusern erfährt er, welche Klinik sich auf die gesuchte Leistung spezialisiert hat, wie häufig die entsprechende Operation durchgeführt wurde oder welche Methode angewandt wird. Gleichzeitig verrät der "Klinik-Lotse", ob es die Möglichkeit einer ambulanten Operation gibt, welche Behandlungsschwerpunkte angeboten werden und ob das Krankenhaus an den Chroniker-Programmen (DMP) teilnimmt. Die Datenbank wird derzeit mit Hochdruck aktualisiert und erweitert. Schon Ende des Jahres 2005 ist Deutschland dann flächendeckend erfasst.
Damit sich Patienten auch ohne medizinische Vorkenntnisse zurechtfinden, bietet der "HZK-Klink-Lotse" ein vielfältiges Stichwortverzeichnis sowie an vielen Stellen Hilfen, die auch die umgangssprachlichen Bezeichnungen angeben. "Mit den umfangreichen Informationen der Gesundheitsberichte erhalten Patienten noch vor der Operation die Sicherheit, welches Krankenhaus am besten zur Behandlung ihres Leidens geeignet ist," betont der HZK-Pressesprecher Oliver Tente die Eigenverantwortlichkeit der Versicherten. Natürlich können auch Ärzte die HZK-Informationen als Entscheidungshilfe nutzen, wenn sie für Patienten eine geeignete Klink in der Umgebung suchen.Diese bis dahin noch nicht gekannte Transparenz der Krankenhausversorgung ermöglicht eine Gesetzesänderung, die alle zugelassenen Krankenhäuser verpflichtet, im Abstand von zwei Jahren Qualitätsberichte zu erstellen und zu veröffentlichen.
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